Ab dem 1. September 2025 gelten im Kanton Basel-Landschaft aktualisierte Sicherheitsvorschriften für Fasnachtsumzüge. Ziel ist es, die Sicherheit von Teilnehmenden und Publikum noch besser zu gewährleisten.
Wesentliche Punkte:
- Betriebssicherheit (BESIBE): Alle nicht immatrikulierten oder baulich veränderten Anhänger benötigen neu eine Betriebssicherheitsbestätigung (BESIBE) eines anerkannten Fachbetriebs. Diese ist drei Jahre gültig, sofern keine Änderungen vorgenommen werden.
- Fahrzeuge und Aufbau: Zugfahrzeuge dürfen maximal einen Anhänger ziehen und müssen über Spiegel/Kameras für den toten Winkel verfügen. Wagen müssen betriebssicher, dicht, lenk- und bremsfähig sein.
- Schutz des Publikums: Fahrzeuge müssen rundum verschalt sein, mit elastischen Verstrebungen und optischen Markierungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger, damit keine Personen – besonders Kinder – dazwischen geraten können.
- Versicherung: Bei mehr als neun mitgeführten Personen ist eine erhöhte Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
- Fahrberechtigung: Lenkerinnen und Lenker müssen mindestens 18 Jahre alt, fahrerfahren und nüchtern sein.
Diese Regeln sollen helfen, Fasnachtsumzüge sicherer und unfallfrei durchzuführen, damit alle Beteiligten die fünfte Jahreszeit unbeschwert geniessen können.
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